Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Änderung ab dem 23.Juli 2010
Zwischen dem Besteller ( Gast ) und dem Landhaus Eulenkrug kommt ein Vertrag zustande, sobald das Restaurant / Hotel bestellte Zimmer, Seminar-, Tagungsräume oder andere Leistungen – gleichviel mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat.
Eine Reservierung gilt hier als Bestellung.
Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist.
Erfolgt eine schriftliche Bestätigung, so gilt deren Inhalt als vereinbart.
Zimmer / Appartements:
Bei Buchungen / Reservierungen von Hotelzimmern / Ferienwohnungen werden 80% Anzahlung des Übernachtungspreises fällig.
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung.
Abbestellungen / Stornierungen bedürfen der Schriftform!
Bei Um- und Abbestellungen gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
- 10% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 8 Wochen
- 25% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 6 Wochen
- 50% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 4 Wochen
- 75% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von bis zu 2 Wochen
- Danach erfolgt eine 100%ige Berechnung
Die Hotelzimmer stehen am Anreisetag von 14.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur Verfügung.
Danach kann das Hotel aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers für die Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% den vollen Logispreis.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer / Ferienwohnungen nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Restaurant / Veranstaltungen / Feiern:
Neu ab dem 23.07.2010:
Bei Buchung / Reservierung von Veranstaltungen / Feiern werden:
10,00€ x „voraussichtliche“ Anzahl der Gäste mit Auftragserteilung / Zusage des Angebotes
fällig.
Nach Eingang der Zahlung erhalten Sie von uns eine Reservierungsbestätigung des Veranstaltungsraumes.
Abbestellungen / Stornierungen bedürfen der Schriftform!
Bei Um- und Abbestellungen gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
- 5% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 8 Wochen
- 10% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 6 Wochen
- 20% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von 4 Wochen
- 50% des vertraglich vereinbarten Preises bei einer Stornofrist von bis zu 2 Wochen ( getätigte Anzahlung bei Reservierung )
- Danach erfolgt eine 100%ige Berechnung ( Grundlage ist die feste Buchung der Gästeanzahl 3 Tage vor Beginn der Feierlichkeit )
Alle Vereinbarungen zwischen Gastgeber / Besteller und dem Landhaus Eulenkrug sind grundsätzlich schriftlich zu verfassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.
Erfüllungsort ist Soltau